Was gehört auf die Website eines Baubetriebs?
Ihre Gewerke und Leistungen, Ihr Einsatzgebiet (die Gemeinden, in denen Sie arbeiten), Referenzen mit Vorher-nachher-Bildern, Ihre Versicherungen und Zulassungen, Kundenbewertungen und eine Offertanfrage mit den richtigen Fragen: Adresse, Art der Arbeiten, Fläche, gewünschter Termin, Fotos. Weniger unnötige Anrufe, mehr sinnvolle Besichtigungen.
Offerte online unterschrieben, Rechnung verschickt
Mit Offerten & Rechnungen erstellen Sie die Offerte direkt aus dem Kundendossier, Ihre Kundschaft unterschreibt sie online, und Akontorechnung und Schlussrechnung gehen aus demselben Tool raus. In der Schweiz gilt zwischen Unternehmen keine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur elektronischen Rechnung.
Die Fotos eines Lecks oder einer Fassade kommen per WhatsApp? Mit WhatsApp-Messaging landen sie im Kundendossier, sichtbar für das ganze Team.
Welche Regeln gelten in der Schweiz?
Geprüft im September 2026. Allgemeine Hinweise, bitte mit Ihrem Verband oder Ihrer Beratung abklären.
- Mängelhaftung. In der Schweiz schreibt das Gesetz keine zehnjährige Bauversicherung vor; Ihre Kundinnen und Kunden haben aber Rechte bei Mängeln am Werk, mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren bei unbeweglichen Bauwerken (Art. 371 OR).
- MwSt. von 8,1 %. Für Renovationen sieht die Schweiz keinen reduzierten Satz vor: Ihre Arbeiten werden zum Normalsatz abgerechnet (ESTV). Geben Sie auf Ihrer Leistungsseite die Preise klar exkl. und inkl. MwSt. an.
- Berufszugang. Die meisten Bauberufe brauchen keine Bewilligung des Bundes, einzelne Tätigkeiten aber schon, etwa Elektroinstallationen (Bewilligung des ESTI). Erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Kanton (ESTI, NIV).
- Impressum. Firmenname, Adresse, UID-Nummer und eine schnelle Kontaktmöglichkeit inklusive E-Mail-Adresse (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG).
Welche Förderbeiträge gibt es für Ihre Kundschaft?
Ihre Kundinnen und Kunden werden vor der Unterschrift danach fragen: Förderbeiträge für Renovationen hängen von Kanton und Gemeinde ab und ändern sich. Sagen Sie das klar auf Ihrer Website, mit Quellen und ohne Beträge zu versprechen.
- Versprechen Sie keine Beiträge. Die Bedingungen ändern oft: Verweisen Sie lieber auf die offizielle Seite Ihres Kantons (kantonale Website), statt einem Kunden einen Betrag zu nennen.
- Datieren Sie Ihre Angaben. Nennen Sie bei jedem Beitrag die Quelle und das Prüfdatum (offizielle Quelle, Prüfdatum). Aktualisieren Sie die Seite, sobald sich die Bedingungen ändern.
- Erklären Sie Ihre Rolle. Verlangt ein Förderprogramm Unterlagen vom ausführenden Betrieb, zeigen Sie auf Ihrer Website, was Sie für Ihre Kundschaft vorbereiten können (offizielle Informationen).
Eine datierte Seite «Förderbeiträge» auf Ihrer Website gibt Ihrer Kundschaft Sicherheit und erspart Ihnen Anrufe: Verweisen Sie auf die offiziellen Seiten, statt Beträge zu nennen. Geprüft im September 2026.