Online-Shop erstellen in der Schweiz: Schritte, Regeln und Kosten (2026)

Online-Shop in der Schweiz erstellen: Formalitäten, Pflichtangaben, Preisangaben, Retouren, TWINT, MwSt., Wahl der Lösung und die tatsächlichen Kosten.

6 Min. Lesezeit
Handgemachte Steinguttassen auf einem Eichenregal

Veröffentlicht am 11.08.2026 · Aktualisiert am 06.10.2026 · Von Daniel Wojtkielewicz, Eazyclick.

Einen Online-Shop in der Schweiz zu eröffnen, braucht weniger Formalitäten, als viele denken. Einige sind aber unumgänglich: ein Unternehmen mit UID-Nummer, die MwSt., sobald Sie die Schwelle erreichen, Pflichtangaben auf der Website, vollständige Preise in Franken und eine zuverlässige Zahlungslösung. Die gute Nachricht: Das Schweizer Recht schreibt kein Widerrufsrecht für Online-Käufe vor. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die Schritte in der richtigen Reihenfolge, die Schweizer Regeln mit Quellen, die technischen Optionen und was ein Shop wirklich kostet.

Wie eröffnet man einen Online-Shop in der Schweiz?

Für einen Online-Shop in der Schweiz brauchen Sie ein Unternehmen (Einzelfirma oder Gesellschaft) mit UID-Nummer, den Eintrag ins Handelsregister und die MWST-Registrierung, falls Sie dazu verpflichtet sind, einen Shop mit den gesetzlich verlangten Angaben und vollständigen Preisen, AGB, TWINT und Karte als Zahlungsmittel sowie eine Lösung für Versand (Post oder ein anderer Transporteur) oder Abholung. Rechnen Sie mit einigen Wochen.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge:

  1. Prüfen Sie Ihr Angebot: Welche Produkte, für wen, zu welchem Preis und mit welcher Marge, wenn Versand- und Zahlungskosten abgezogen sind?
  2. Gründen oder passen Sie Ihr Unternehmen an: Jedes in der Schweiz tätige Unternehmen erhält eine UID-Nummer. Eine Einzelfirma muss sich ab CHF 100’000 Umsatz im Vorjahr ins Handelsregister eintragen (siehe das Merkblatt des Kantons Waadt).
  3. Melden Sie sich für die MWST an, sobald Ihr Umsatz CHF 100’000 pro Jahr erreicht, und wählen Sie mit Ihrem Treuhänder die Abrechnungsmethode.
  4. Wählen Sie Ihre Lösung (Plattform, Individuallösung oder ein in Ihre Website integrierter Shop).
  5. Bereiten Sie die rechtlichen Seiten vor: Impressum, AGB, Retouren und Datenschutzerklärung, damit Sie Ihre Kundschaft so informieren, wie es das DSG verlangt (siehe das KMU-Portal des Bundes).
  6. Regeln Sie Zahlung (TWINT, Karten), Versand und Retouren.
  7. Testen Sie eine vollständige Bestellung vor dem Start, vom Warenkorb bis zur Rückerstattung.

Welche Angaben gehören in einen Online-Shop?

Ein Online-Shop muss klar den im Handelsregister eingetragenen Firmennamen, die Postadresse und eine E-Mail-Adresse angeben. Vor der Bestellung muss die Kundschaft den Gesamtpreis in Schweizer Franken inklusive Abgaben sowie die Versandkosten sehen. Ihre AGB regeln Retouren und Garantie. Wenn Sie zusätzlich Ihre UID-Nummer und, falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, Ihre MWST-Nummer zeigen, schafft das Vertrauen.

In der Schweiz ergeben sich diese Pflichten aus dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Art. 3 Abs. 1 Bst. s): klare Identität und Adresse inklusive E-Mail, erklärte Bestellschritte, die Möglichkeit, Fehler vor dem Absenden zu korrigieren, und eine umgehende Bestellbestätigung per E-Mail. Das KMU-Portal des Bundes erläutert sie im Detail (Rechtliche Pflichten: Schweizer und europäische Gesetze zum E-Commerce). Für die Preise verlangt die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) den Gesamtpreis in Schweizer Franken und Versandkosten, die direkt beim Produkt stehen. Das SECO veröffentlicht eine Broschüre zum Online-Warenhandel, und der E-Commerce-Ratgeber des Bundes fasst die Regel zusammen (Preisbekanntgabe). Diese Punkte lassen sich einfach korrigieren: Prüfen Sie sie zuerst.

Muss man ein Widerrufsrecht anbieten?

Nein, nicht nach Schweizer Recht: Das Gesetz sieht für Online-Käufe kein Widerrufsrecht vor. Sie können freiwillig eines gewähren. Dann müssen Ihre AGB angeben, dass es besteht, wie lange die Frist ist und wie es funktioniert (siehe das KMU-Portal des Bundes). Verkaufen Sie hingegen an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, kann deren 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.

Für Kundschaft aus der EU siehe: Your Europe, Rückgabe und Widerrufsrecht. Halten Sie in Ihren AGB fest, ob Sie Retouren annehmen, wer den Rückversand bezahlt und innert welcher Frist Sie zurückerstatten. Bei der Gewährleistung hat die Kundschaft bei Mängeln zwei Jahre Zeit (Art. 210 OR). Beim Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten dürfen Sie diese Frist nicht verkürzen, ausser bei gebrauchten Sachen (mindestens ein Jahr). Ihre AGB können die Rechte der Kundschaft hingegen anders regeln: Geben Sie diese klar an (siehe das SECO).

Welche Zahlungsmittel sollte man in der Schweiz anbieten?

Bieten Sie in der Schweiz mindestens TWINT sowie Kredit- und Debitkarten an. TWINT meldet für 2025 über 6 Millionen Nutzende und 901 Millionen Transaktionen (siehe die Medienmitteilung von TWINT). Je nach Kundschaft kommen Apple Pay oder Google Pay, Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung dazu. Prüfen Sie die Transaktionsgebühren Ihres Anbieters: Bei kleinen Warenkörben fallen sie ins Gewicht.

Welche Zahlungsmittel Sie anbieten, entscheiden Sie selbst: Gehen Sie davon aus, wie Ihre Kundschaft bezahlt. Welche Zahlungsmittel die Bevölkerung nutzt, auch beim Online-Einkauf, zeigt die Zahlungsmittelumfrage 2024 der Schweizerischen Nationalbank.

Muss man die MwSt. im Land der ausländischen Kundschaft bezahlen?

Für die Europäische Union oft ja. Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen alle in die EU eingeführten Waren der Mehrwertsteuer, auch solche mit geringem Wert. Für Sendungen bis ca. CHF 140 können Sie die Steuer selbst über die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) deklarieren und bezahlen; sonst wird sie bei der Einfuhr erhoben (siehe Your Europe, einzige Anlaufstelle für die MwSt.). In der Schweiz werden Sie ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr, im In- und Ausland erzielt, mehrwertsteuerpflichtig (siehe ESTV, Steuerpflicht). Der Normalsatz beträgt 8,1 % (siehe ESTV, MWST-Sätze).

Zum IOSS siehe auch: Europäische Kommission, alles zum IOSS. In der Schweiz ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für die MWST zuständig. Für Ihre Lieferungen ins Ausland und Ihre Abrechnungsmethode bestätigt Ihnen Ihr Treuhänder, welche Regelung für Sie gilt.

Shopify, WooCommerce oder Shop in Ihrer Website: Was passt?

Entscheiden Sie danach, was Sie selbst betreuen wollen. Shopify ist schnell eingerichtet, kostet aber ein Abo und Apps, dazu Transaktionsgebühren, wenn Sie nicht den integrierten Zahlungsdienst (Shopify Payments) nutzen. WooCommerce ist Open Source und flexibel, braucht aber Wartung. Ein in Ihre Website integrierter Shop, den ein Anbieter betreut, nimmt Ihnen die Technik ab.

Die entscheidenden Fragen:

  • Wer richtet den Shop ein? Katalog, Zahlungen, Versand, rechtliche Seiten: Hier gerät ein Projekt oft ins Stocken.
  • Was kostet das Ganze über 24 Monate? Abo, kostenpflichtige Apps, Theme, Zahlungsgebühren und allfällige Provisionen. Die öffentlichen Preislisten der Plattformen, etwa die Preisseite von Shopify, sind der Ausgangspunkt: Prüfen Sie die angezeigte Währung und ob der Preis eine jährliche Zahlung voraussetzt. Rechnen Sie die Apps dazu, die Sie brauchen.
  • Läuft der Shop auf Ihrer Website und Ihrer Domain? Davon hängt Ihre Sichtbarkeit bei Google ab.
  • Ist der Shop bereit für die Schweiz? Preise in Franken, TWINT, Produktseiten auf Deutsch, eventuell auch auf Französisch, wenn Sie die ganze Schweiz ansprechen.

Was kostet ein Online-Shop in der Schweiz?

Ein Online-Shop kostet zweierlei: die Erstellung (Katalog, Zahlungen, Versand, rechtliche Seiten, Design) und den monatlichen Betrieb (Abo oder Hosting, Wartung, Zahlungsgebühren). Je nach Lösung reicht die Erstellung von einem bescheidenen Budget, wenn Sie selbst Hand anlegen, bis zu mehreren tausend Franken mit einem Anbieter. Vergleichen Sie immer über 24 Monate.

Vergessen Sie die Kosten nicht, die man erst spät sieht: Produktfotos, Produkttexte, Verpackung, Gratisversand, Retouren. Was eine Website ohne Shop kostet, lesen Sie hier: Was kostet eine Website in der Schweiz?.

Wie eröffnen Sie Ihren Shop mit Eazyclick?

Mit dem Modul E-commerce complet läuft Ihr Shop auf Ihrer Eazyclick-Website, unter Ihrer Marke und auf Ihrer Domain. Ihre Kundschaft bezahlt per Karte, das Geld geht auf Ihr Konto, und Eazyclick nimmt keine Provision auf Ihre Verkäufe. Ihre Projektleitung richtet den Shop gemeinsam mit Ihnen ein, per Video.

Das Modul umfasst den Katalog mit Varianten, Fotos, Preisen und Lagerbestand, die Bestellverfolgung vom Warenkorb bis zum Versand mit Sendungsnummer, Rabattcodes und eine Schwelle für Gratisversand. Es lässt sich mit Click and Collect und dem Treueprogramm verbinden.

Es kostet CHF 1'387 für die Einrichtung, danach CHF 92 pro Monat bei 12 Monaten oder CHF 74 pro Monat bei 24 Monaten, exkl. MwSt.

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