Gutschrift: wann und wie Sie sie erstellen (Schweiz)
Fehler, Rabatt, Rücksendung oder stornierte Rechnung: wann Sie in der Schweiz eine Gutschrift erstellen, was sie enthält und wie Sie die MWST korrigieren.
4 Min. Lesezeit
Veröffentlicht am 20.07.2026 · Aktualisiert am 06.10.2026 · Von Antoine Lemmens, Eazyclick. Jede Regel verweist auf ihre offizielle Quelle.
In der Schweiz ändert man eine bereits ausgestellte Rechnung nicht: Man korrigiert sie mit einer Gutschrift. Zwischen Unternehmen gilt bis heute keine Pflicht zur E-Rechnung: PDF, QR-Rechnung und eBill bestehen nebeneinander. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick. Zur Rechnung selbst und ihrer Bezahlung lesen Sie unseren Leitfaden zur QR-Rechnung.
Was ist eine Gutschrift?
Eine Gutschrift ist das Dokument, das eine bereits ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise korrigiert. Sie reduziert oder storniert den fakturierten Betrag inkl. MwSt. Sie nennt genau die Rechnung, die sie korrigiert. In der Westschweiz heisst sie note de crédit, in Frankreich facture d'avoir, auf Deutsch Gutschrift.
Achtung beim MWST-Vokabular. Für die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kann eine Gutschrift auch das Dokument sein, das der Kunde anstelle der Rechnung des Lieferanten ausstellt. Der Lieferant muss darin genannt sein (MWST-Info 16 der ESTV, Buchführung und Rechnungsstellung). Dieser Leitfaden behandelt die Gutschrift, die der Lieferant zur Korrektur einer Rechnung ausstellt.
Wann braucht es eine Gutschrift?
Sobald eine ausgestellte Rechnung nicht mehr dem geschuldeten Betrag entspricht: falscher Preis, falsche Menge oder falscher MWST-Satz, nachträglich gewährter Rabatt, zurückgesandte Ware, stornierte Leistung oder eine Rechnung an den falschen Kunden. Die ursprüngliche Rechnung bleibt in Ihrer Buchhaltung. Die Gutschrift korrigiert sie, danach stellen Sie bei Bedarf eine korrekte Rechnung aus.
Für die MWST zählt das tatsächlich bezahlte Entgelt. Sinkt dieses nachträglich (Rabatt, Skonto, Rücksendung), korrigieren Sie die geschuldete Steuer (Art. 41 MWSTG, erläutert von der ESTV in ihren Grundlagen der Mehrwertsteuer). Eine zu hoch oder zu Unrecht ausgewiesene MWST bleibt geschuldet, solange die Rechnung nicht korrigiert ist (Art. 27 des Mehrwertsteuergesetzes).
- Fehler auf der Rechnung: eine Gutschrift über den Gesamtbetrag, dann eine korrigierte Rechnung.
- Rabatt oder Kulanz: eine Gutschrift über den Rabattbetrag.
- Teilrücksendung: eine Gutschrift nur für die zurückgesandten Artikel.
- Stornierung nach einer Anzahlung: eine Gutschrift auf die Akontorechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Belastungsanzeige?
Die Gutschrift reduziert oder storniert den Betrag einer Rechnung. Die Belastungsanzeige dient umgekehrt dazu, einen zusätzlichen Betrag zu einer bereits ausgestellten Rechnung einzufordern. In der Schweiz ist zwischen Unternehmen für keines der beiden Dokumente ein elektronisches Format vorgeschrieben.
Für die MWST gilt jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet wird, als Rechnung, unabhängig von seiner Bezeichnung (Art. 3 Bst. k, Mehrwertsteuergesetz, MWSTG). Für einen einfachen Zuschlag stellen viele Unternehmen schlicht eine neue Rechnung aus. Fragen Sie Ihr Treuhandbüro, was es bevorzugt.
Was muss eine Gutschrift enthalten?
Eine Gutschrift enthält die Angaben, die das MWSTG für eine Rechnung verlangt (Art. 26): Name und Ort von Lieferant und Kunde, die MWST-Nummer des Lieferanten (CHE-123.456.789 MWST), Art und Gegenstand der Leistung, den Betrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag. Ergänzen Sie die Bezeichnung «Gutschrift», eine eigene Nummer und ein Datum, den genauen Verweis auf die ursprüngliche Rechnung und die Beschreibung der Korrektur.
Der Verweis auf die ursprüngliche Rechnung ist zentral. Das Gesetz erlaubt, eine Rechnung nachträglich mit einem Dokument zu korrigieren, das auf sie verweist und sie aufhebt (Art. 27 Abs. 4, MWSTG). Ihre Rechnungssoftware ergänzt die Angaben, die Ihre Situation verlangt. Lassen Sie Ihre Vorlagen von Ihrem Treuhandbüro prüfen.
Braucht es für die Gutschrift ein elektronisches Format?
Nein. In der Schweiz gilt zwischen Unternehmen bis heute keine Pflicht zur E-Rechnung: Ein PDF oder ein Papierdokument ist weiterhin möglich. Ausnahme: Der Bund verlangt von seinen Lieferanten bei Aufträgen über CHF 5’000 eine E-Rechnung.
Quelle für den Bund: ESTV, E-Rechnung für Lieferanten. In der Praxis senden Sie die Gutschrift über denselben Kanal wie die korrigierte Rechnung. So kann Ihr Kunde sie leichter zuordnen.
Wie verbucht man eine Gutschrift?
Gutschriften werden wie Rechnungen verbucht, ob Sie sie ausstellen oder erhalten. Wie Rechnungen müssen sie mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlage: Art. 70 MWSTG, der auch auf das Obligationenrecht verweist (Art. 958f OR). Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, erscheint die Korrektur in Ihrer MWST-Abrechnung: Sie reduzieren die geschuldete Steuer, und Ihr steuerpflichtiger Kunde reduziert seinen Vorsteuerabzug (Art. 41 MWSTG). Ihr Treuhandbüro erledigt das, wenn Sie ihm die Gutschrift weiterleiten.
Wie erstellen Sie eine Gutschrift mit Eazyclick?
Im Modul Offerten & Rechnungen erstellen Sie die Gutschrift direkt aus der zu korrigierenden Rechnung: Referenz, Positionen und MWST werden übernommen, Sie passen die Beträge an. Beide Dokumente bleiben im Kundendossier miteinander verknüpft.
Modul Offerten & Rechnungen entdecken: ab CHF 33/Monat bei 24 Monaten Laufzeit (CHF 41 bei 12 Monaten), plus einmalig CHF 177 für die Einrichtung, einzeln zu jedem Paket buchbar oder als Wahlmodul im Paket Booster.
Häufige Fragen zur Gutschrift
Ein Kunde schickt mir eine Gutschrift anstelle meiner Rechnung: Was tun?
Prüfen Sie die ausgewiesene MWST. Ist sie unberechtigt oder zu hoch, widersprechen Sie schriftlich. Andernfalls schulden Sie sie, als hätten Sie sie selbst in Rechnung gestellt (Art. 27 Abs. 3, MWSTG).
Ich habe eine Rechnung erhalten, die nicht für mich bestimmt ist: Was tun?
Bezahlen und verbuchen Sie sie nicht: Sie betrifft Ihr Unternehmen nicht. Melden Sie es dem Absender schriftlich. Er muss sie mit einem Dokument korrigieren, das auf die Rechnung verweist und sie aufhebt (Art. 27 Abs. 4, MWSTG). Solange er das nicht getan hat, schuldet grundsätzlich er die ausgewiesene MWST.
Kann eine Gutschrift mehrere Rechnungen korrigieren?
Erstellen Sie sicherheitshalber pro Rechnung eine Gutschrift. Das Gesetz sieht vor, dass das Korrekturdokument auf die ursprüngliche Rechnung verweist (Art. 27 Abs. 4, MWSTG). Eine eindeutige Verknüpfung vermeidet Diskussionen mit Ihrem Kunden oder Ihrem Treuhandbüro.
Gutschrift, Akontorechnung, Proforma-Rechnung: Wie behalten Sie den Überblick?
Lesen Sie unsere Leitfäden zur Akontorechnung und zur Proforma-Rechnung sowie unseren Leitfaden zur QR-Rechnung für Rechnungen, die in der Schweiz bezahlt werden.
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