Akontorechnung: Regeln und Beispiel (Schweiz)

Eine vereinnahmte Anzahlung löst die MWST aus (Art. 40 MWSTG). Schweizer Regeln, Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Rechenbeispiel mit 8,1 % und Schlussrechnung.

5 Min. Lesezeit
Bauhandwerker mit Schutzhelm verputzt eine Wand mit dem Spachtel

Veröffentlicht am 15.07.2026 · Von Antoine Lemmens, Eazyclick. Jede Regel verweist auf ihre amtliche Quelle. MWST-Sätze geprüft am 6. Oktober 2026.

Baustelle, Massanfertigung, Event: Bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung zu verlangen, ist üblich. Oft schützt genau das Ihre Liquidität. Doch die Anzahlung hat eigene Regeln für MWST und Rechnungsstellung. Hier das Wichtigste für die Schweiz, mit einem Rechenbeispiel in Franken. Zur Bezahlung Ihrer Rechnungen lesen Sie auch unseren Ratgeber zur QR-Rechnung.

Was ist eine Akontorechnung?

Eine Akontorechnung ist die Rechnung über eine Teilzahlung, die vor der Lieferung oder vor Abschluss der Leistung eingeht. Beispiel: 30 % bei Unterzeichnung einer Offerte. Sie ist eine echte Rechnung, mit MWST und einer Nummer aus Ihrer Rechnungsserie. Am Schluss weist eine Schlussrechnung den Gesamtbetrag aus und zieht die bereits verrechneten Anzahlungen ab.

Verwechseln Sie sie nicht mit der Proforma-Rechnung. Diese ist nur eine Offerte in Rechnungsform und hat keinen Rechnungscharakter.

Ist eine Akontorechnung obligatorisch?

In der Praxis ja, wenn Ihr Kunde ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen ist. Er braucht eine Rechnung als Beleg für den Vorsteuerabzug und kann sie verlangen: Das Gesetz verpflichtet Sie, auf Verlangen eine korrekte Rechnung auszustellen. Eine vor der Lieferung vereinnahmte Anzahlung (im Gesetz «Vorauszahlung» genannt) löst die MWST auf dem erhaltenen Betrag aus. Die Akontorechnung folgt deshalb der Zahlung.

Referenz: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Artikel 40. Rechnen Sie nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht die Steuerforderung grundsätzlich mit der Rechnungsstellung, bei Vorauszahlungen aber mit der Vereinnahmung. Rechnen Sie nach vereinnahmten Entgelten ab, entsteht sie immer mit der Vereinnahmung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hält dies in ihrer MWST-Info 16 «Buchführung und Rechnungsstellung» (Ziffer 1.8) fest: Eine Vorauszahlung wird in der Abrechnungsperiode deklariert, in der sie vereinnahmt wird.

Wann stellen Sie die Akontorechnung aus?

Das Schweizer Recht setzt keine genaue Frist: Stellen Sie sie aus, sobald die Zahlung eingegangen ist. Eine am 10. März erhaltene Anzahlung verrechnen Sie also am besten im März. Die MWST wird für die Abrechnungsperiode deklariert, in der die Anzahlung vereinnahmt wurde. Bezahlt wird sie innert 60 Tagen nach Ende dieser Periode.

Die Grundregel steht in Artikel 26 MWSTG: Sie stellen eine korrekte Rechnung aus, wenn Ihr Kunde sie verlangt. Um die Anzahlung vor dem Eingang einzufordern, senden Sie die unterschriebene Offerte oder eine Zahlungsaufforderung. Achtung: Rechnen Sie nach vereinbarten Entgelten ab, kann eine vor der Zahlung ausgestellte Akontorechnung die MWST bereits auslösen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Treuhänder.

Braucht es eine Akontorechnung für Privatkunden?

Das Gesetz schreibt keine Rechnung von Amtes wegen vor. Sie müssen eine ausstellen, wenn der Kunde sie verlangt, und auch Privatpersonen können das. Die MWST auf der Anzahlung ist in jedem Fall geschuldet. Ein Handwerksbetrieb, der von einer Privatperson eine Anzahlung erhält, tut also gut daran, sie zu verrechnen.

Ohne Rechnung entsteht die MWST im Zeitpunkt der Vereinnahmung (Art. 40 Abs. 1 Bst. c MWSTG). Auch wenn der Kunde keine verlangt, schafft eine Akontorechnung Vertrauen und vereinfacht die Berechnung des Restbetrags.

Wie sieht eine Akontorechnung aus? Ein Rechenbeispiel

Eine Akontorechnung trägt den Titel «Akontorechnung», eine Nummer aus Ihrer Rechnungsserie und die Referenz der Offerte. Sie nennt den Prozentsatz oder Betrag der Anzahlung, den Betrag exkl. MwSt., Satz und Betrag der MWST sowie den zu zahlenden Gesamtbetrag. Im Übrigen gelten die Angaben jeder Rechnung: Ihr Name und Ort, Ihre MWST-Nummer (UID-Nummer mit Zusatz «MWST»), Name und Ort des Kunden, Datum oder Zeitraum der Leistung und deren Beschreibung (siehe Artikel 26 MWSTG).

Beispiel für eine angenommene Renovationsofferte über CHF 10’000 exkl. MwSt., zum Normalsatz von 8,1 %:

  • Akontorechnung Nr. 2026-041 (30 %): CHF 3’000 exkl. MwSt. + CHF 243 MWST = CHF 3’243 inkl. MwSt., Referenz «Offerte D-2026-017».
  • Schlussrechnung Nr. 2026-058: Arbeiten total CHF 10’000 exkl. MwSt., abzüglich verrechnete Anzahlung (Rechnung 2026-041) von CHF 3’000, also CHF 7’000 exkl. MwSt. + CHF 567 MWST = CHF 7’567 inkl. MwSt.
  • Insgesamt hat der Kunde CHF 10’810 inkl. MwSt. bezahlt, genau die Offerte: CHF 10’000 + CHF 810 MWST.

Der Satz hängt vom Geschäft ab. 8,1 % ist der Normalsatz. Gewisse Leistungen unterliegen dem reduzierten Satz von 2,6 % oder dem Sondersatz von 3,8 % für Beherbergung (siehe die MWST-Sätze der ESTV). Klären Sie das vor dem Erstellen der Offerte mit Ihrem Treuhänder.

Wie erstellen Sie die Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung weist den Gesamtbetrag des Geschäfts aus. Danach zieht sie die bereits verrechneten Anzahlungen ab und nennt deren Rechnungsnummern. Die MWST wird nur auf dem Restbetrag berechnet, da jene der Anzahlungen bereits verrechnet und deklariert ist. So sieht der Kunde den Gesamtbetrag, was er bezahlt hat und was noch offen ist.

Ist der Schlussbetrag tiefer als die verrechneten Anzahlungen, etwa weil ein Teil der Arbeiten storniert wurde, korrigieren Sie die Differenz mit einer Gutschrift.

Muss die Akontorechnung elektronisch sein?

Nein. In der Schweiz gilt zwischen Unternehmen bis heute keine Pflicht zur E-Rechnung. PDF bleibt möglich, für die Akontorechnung wie für die Schlussrechnung. Für die Zahlung hat die QR-Rechnung die alten Einzahlungsscheine abgelöst: Sie kann gedruckt oder digital versendet werden (siehe die QR-Rechnungsseite von SIX).

Eine Ausnahme: Der Bund verlangt von seinen Lieferanten bei Aufträgen über CHF 5’000 die E-Rechnung (siehe die E-Rechnungsseite der ESTV). Bevor Sie einem neuen Firmenkunden eine Rechnung stellen, prüfen Sie seine UID-Nummer mit unserem Ratgeber UID-Nummer prüfen.

Wie verwaltet Eazyclick Ihre Anzahlungen?

Im Modul Offerten & Rechnungen wird die online unterschriebene Offerte zur Akontorechnung, mit dem Prozentsatz Ihrer Wahl. Danach wird daraus eine Schlussrechnung, die die Anzahlung automatisch abzieht. Jede Rechnung geht mit ihrem Zahlungslink raus, und Mahnungen werden zu den festgelegten Fälligkeiten automatisch verschickt. Gut zu wissen: Das Modul erstellt keine QR-Rechnung. Erwarten Ihre Kundinnen und Kunden eine, klären Sie das mit Ihrer Bank oder Ihrem Treuhänder.

Modul Offerten & Rechnungen entdecken: ab CHF 33 pro Monat bei 24 Monaten (CHF 41 bei 12 Monaten), plus einmalig CHF 177 für die Einrichtung. Einzeln zu jedem Paket oder als Wahlmodul im Paket Booster.

Häufige Fragen zur Akontorechnung

Was unterscheidet eine Proforma-Rechnung von einer Akontorechnung?

Die Akontorechnung ist eine echte Rechnung: Sie enthält MWST und wird in der Buchhaltung erfasst. Die Proforma-Rechnung ist nur ein Informationsdokument vor dem Verkauf, ohne Auswirkung auf die MWST. Alle Details finden Sie in unserem Ratgeber Proforma-Rechnung.

Kann man für dieselbe Baustelle mehrere Anzahlungen verrechnen?

Ja. Jede vereinnahmte Anzahlung erhält ihre eigene Akontorechnung. Die Schlussrechnung zieht alle ab und nennt jede ihrer Nummern.

Die Baustelle wird nach der Anzahlung abgesagt: Was tun?

Stellen Sie zur Akontorechnung eine Gutschrift für den zurückerstatteten oder nicht geschuldeten Teil aus. Behalten Sie aufgrund einer Vertragsklausel einen Teil der Anzahlung, klären Sie die Behandlung mit Ihrem Treuhänder.

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